Gemeinden kirchlichen Rechts

Ausgangspunkt: Wie sich verändert, was Gemeinde ist und welche Bedarfe entstehen
Das Thema, was Gemeinde ist und sein könnte, bewegt uns als Rheinische Kirche schon sehr sehr lange. Es lässt sich aktuell beobachten, dass das unsere Vorstellungen von Gemeinde immer stärker in Bewegung geraten und dazu in Kirchenkreisen konkrete Fragestellungen und Bedarfe erwachsen.

Ein Anlass sind Formen gemeindlichen Lebens, die zwischen oder neben Kirchengemeinden entstanden sind:
Aus einem Seelsorgebereich heraus, wie z.B. in der Telefonseelsorge oder auch aus einem Arbeitsfeld wie z.B. Citykirchen oder Jugendgemeinden. Auch aus Erprobungsräumen und anderen Kontexten entstehen Formen gemeindlichen Lebens, die in Kirchenkreisen oder Regionen zur Frage führen: Wie verhalten diese sich zu dem, was schon da ist? Sind das auch Gemeinden? Und wenn ja, was bedeutet das?

Ein anderer Anlass ist, dass es immer mehr Kirchengemeinden gibt, die nicht mehr so funktionieren, wie sie bisher funktioniert haben:
Z.B. weil das Presbyterium nicht mehr vollständig besetzt werden kann, oder sich kaum in der Lage fühlt, die vielen weitreichenden Entscheidung zu treffen und Aufgaben zu gestalten (bspw. Gebäudebedarfsplanung, Personalführung, arbeitsrechtliche Maßnahmen etc.). Auf gesamtkirchlicher Ebene können wir beobachten, dass die Zahl an Bevollmächtigtenausschüssen, die eingesetzt werden müssen, aktuell deutlich steigt.
Wenn dann auch noch die Mitgliedszahlen und mit ihnen die Pfarrstellenanteile sinken, geraten Gemeinden in Situationen, in denen sie sich nicht mehr als „funktionsfähig“ erleben und Zukunftslösungen gesucht werden. Was ist dabei eigentlich das Bild, das wir von einer funktionierenden Gemeinde vor Augen haben? Was ist eine „funktionierende“ Gemeinde?

Ein weiterer Anlass ist, dass Gemeinden zu größeren Einheiten zusammenwachsen:
In Regionen oder sogar gedacht als ganzer Kirchenkreis. „Ein Kirchenkreis eine Gemeinde.“
Was bedeuten diese Ideen, Beschlüsse für die uns vertrauten Vorstellungen, Bilder von Gemeinde? Wie lässt sich gemeindliches Leben in solch großen Organisationseinheiten sinnvoll gestalten?

Mit der Landessynode 2024 und den daraus folgenden synodal aufgesetzten Prozessen haben wir uns als Rheinische Kirche gemeindliche Vielfalt als Zielbild gegeben:
Uns ist bewusst, dass wir mit unserem kirchlichen Auftrag unter den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen insbesondere mit Blick auf den Relevanzverlust – herausgefordert sind. Vielfältigere Zugänge zum christlichen Glauben und zur Kirche sind ein relevanter Baustein auf dem Weg Richtung Zukunft. Durch das Projekt Mixed Ecology Church – Gemeindliche Vielfalt wird diese Herausforderung anhand der Frage bearbeitet:
Wie wird unsere Kirche für mehr unterschiedliche Menschen ein Kraftort, ein Ort der Gottesbegegnung mitten im und für den eigenen Lebensalltag?
Und was bedeutet diese Frage für die aktuellen gemeindlichen Wirklichkeiten?

 

Ziel: Neue rechtliche Möglichkeiten für die Organisation gemeindlichen Lebens in Kirchenkreisen
Ausgehend von den analysierten Bedarfen (s.u. Downloads) aus den Kirchenkreisen wurden strukturelle Barrieren auf dem Weg der Bearbeitung der Herausforderungen und des Zielbilds Gemeindlicher Vielfalt identifiziert. Daraus ist die Idee entstanden, im Sinne einer strukturellen Öffnung neue Möglichkeiten für die Organisation gemeindlichen Lebens in Kirchenkreisen zu schaffen. Im Fokus steht das Ziel, gemeindliches Leben sich neu entfalten zu lassen, ohne durch zu viele Regelungen und verwalterische Aufgaben zu belasten. So könnten Kirchengemeinden, die nicht mehr wie bisher funktionieren, ebenso wie gemeindliche Lebensformen, die bisher keinen strukturellen Platz in Kirchenkreisen haben, neue Möglichkeiten für die Mitgestaltung des kirchlichen Lebens in ihrem Kontext eröffnet werden.

Die Landessynode 2025 hat mit Beschluss 89 den Auftrag erteilt, in dem Sinne eine innerkirchliche Rechtsform für Formen gemeindlichen Lebens einzuführen. Daraufhin wurde durch die Lenkungsgruppe Mixed Ecology Church – Gemeindliche Vielfalt ein Regelungsentwurf entwickelt. Schnell zeigte sich, dass es dazu eine umfassendere Beschäftigung braucht.
Mit der Landessynode 2026 wurde anhand Beschluss 18 sowohl eine extern beauftrage Gesetzesfolgenabschätzung beauftragt, als auch die Möglichkeit der Erprobung dieser neuen Rechtsform eröffnet.
Zudem beschäftigen sich derzeit sechs Arbeitsgruppen ausgehend von dem Regelungsentwurf intensiv mit Fragestellungen zur Umsetzung einer solchen neuen rechtlichen Möglichkeit:
Was sind Kriterien für die Errichtung von Gemeinden kirchlichen Rechts und wer entscheidet darüber? Wie verändert sich Leitung und Verwaltung im Kirchenkreis, wenn es Gemeinden kirchlichen Rechts gibt? Was wir aufwendiger, herausfordernder, was leichter? Was bedeutet es für die Verteilung von Ressourcen sowie für die Organisation von Zugehörigkeit, Mitgliedschaft und Mitwirkung?
Auch die Gesetzesfolgenabschätzung beschäftigt sich gemeinsam mit dem AGs sowie darüber hinaus anhand vielfältiger Interviews in der gesamten kirchlichen Landschaft der Rheinischen Kirche intensiv mit den Auswirkungen solch einer neuen rechtlichen Möglichkeit. Was haben wir dabei nicht genügend bedacht? Welche Risiken birgt dieses Vorhaben? Welche Chancen werden eröffnet? Gibt es andere Wege zu dem angestrebten Ziel auf die vielfältigen Bedarfe zu reagieren?

Bei weiterführendem Interesse zu diesem Thema melden Sie sich gern direkt bei der Projektleitung Rebecca John Klug.

In der aktuellen Ausgabe von ekir.info finden Sie auf Seite 12 hierzu weiterführende Informationen.

Stand Juni 2026

 

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